Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie verkaufen möchten, dann sind Sie mit einem qualifizierten Makler an Ihrer Seite gut beraten. Allerdings macht es bei Vertragsabschluss einen Unterschied, ob es sich um einen einfachen Alleinauftrag oder einen sogenannten qualifizierten Alleinauftrag handelt. Dabei gibt es einige rechtliche Unterschiede. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie bei einem einfachen Alleinauftrag oder einem qualifizierten Alleinauftrag jeweils erwarten können. Gerne erläutern wir Ihnen als Immobilienverkäufer die Unterschiede bei der Entscheidung für einen fachkundigen Immobilienmakler. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Haus über einen Makler schneller zu einem fairen Preis verkaufen.

Mit welchem Vertrag als Verkäufer den richtigen Immobilienmakler finden?

Bei einem sogenannten einfachen Alleinauftrag gehen Sie als Immobilienverkäufer einen Vertrag mit einem bestimmten Makler ein. Die Vertragsvereinbarung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Anders als bei einem einfachen Maklerauftrag ist bei einem Alleinauftrag der beauftragte Immobilienmakler als einziger befugt, für Sie als Verkäufer gegen Provision bei Erfolg die Vermittlung abzuwickeln. Die Laufzeit kann individuell ausgehandelt werden, beträgt allerdings in der Regel mindestens 3 Monate, bei komplizierteren Objekten auch 6 oder sogar 12 Monate. Für die Höhe der Maklerprovision gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben, sie wird aber bei einem seriösen Makler immer fair bleiben. Ein Alleinauftrag macht immer Sinn, wenn Sie Ihr Objekt schnell verkaufen möchten, denn der beauftragte Immobilienmakler wird sich große Mühe geben, um sich die Provision zu verdienen.

Einfacher Alleinauftrag und was Sie als Verkäufer dabei zu beachten haben

Falls Sie sich für einen Alleinauftrag entschieden haben, bleibt die Frage, was ist für Sie als Immobilienverkäufer unterm Strich besser: einfacher Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag? Vorweg sollte Ihnen als Immobilienverkäufer klar sein: Auch bei einem einfachen Makleralleinvertrag ist die Vertragsvereinbarung schriftlich aufzusetzen. Trotzdem ist der Verkäufer berechtigt, seine Immobilie privat und ohne Makler zu verkaufen. Ist dies der Fall, so steht dem Immobilienmakler auch keine Maklerprovision zu. Deshalb ist ein einfacher Alleinauftrag für Makler weniger lukrativ, weshalb es sein kann, dass der Immobilienmakler sich nicht sonderlich viel Mühe beim Verkauf der Immobilie geben wird.

Qualifizierter Alleinauftrag als Garantie für ein optimales Verkaufsergebnis

Noch spezieller ist die Sachlage, wenn es sich um einen qualifizierten Alleinauftrag an den Makler Ihres Vertrauens handelt. Der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler darf rechtlich ausschließlich in Form eines Individualvertrags aufgesetzt werden, Formularverträge sind laut AGB-Bestimmungen (§§ 305-310 BGB) bei einem qualifizierten Alleinvertrag rechtlich unwirksam. In dem Vertrag verpflichtet sich der Verkäufer, sämtliche an ihn herantretenden Interessenten an den Immobilienmakler zu verweisen, Konkurrenz ist nicht zulässig. Selbst wenn der Immobilienbesitzer das Objekt wider Erwarten ohne Zutun des Maklers veräußern sollte, erhält der Makler bei einem schriftlich fixierten qualifizierten Alleinauftrag die Maklerprovision. Es besteht also bei dieser Form des Maklervertrags eine enge Bindung zwischen Verkäufer und Immobilienmakler. Sie erhalten dabei professionellen Service und brauchen sich beim Immobilienverkauf um nichts weiter zu kümmern.

Individuelle Maklerbetreuung für den Verkäufer als Auftraggeber bis zum Verkaufsabschluss

Auch die individuelle Betreuung und Unterstützung bei der Immobilienvermittlung ist bei uns als Immobilienmakler im Rahmen eines qualifizierten Alleinvertrags selbstverständlich. Hier erhalten Sie Tipps für Ihre Unterlagen beim Hausverkauf. Eine unverbindliche Immobilienbewertung vor Vertragsabschluss und Immobilienverkauf ist ein weiterer Service, den wir Ihnen bieten. Lassen Sie uns unverbindlich Ihre Immobilie bewerten und nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!