Eine eigene Immobilie, aber zu wenig Geld auf der Bank oder eine zu geringe Rente: Immer mehr Deutsche lösen dieses Dilemma mit dem Instrument der Immobilienverrentung. Wer sich dafür entscheidet, sollte gut informiert werden. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte übersichtlich zusammengefasst.

Eine Immobilienrente bietet Sicherheit: Das Eigenheim muss zwar verkauft werden, man kann es aber dennoch weiter bewohnen und in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Immobilienverrentung ist eine Sonderform des Verkaufs einer Immobilie an Dritte, die von darauf spezialisierten Maklern vermittelt wird. Verschiedene Arten der Leib- und Zeitrente bieten eine Einmalzahlung oder monatliche Zahlung für eine bestimmte Laufzeit. Gleichzeitig wird dem Verkäufer der Immobilie ein Wohnrecht oder die Möglichkeit eines Mietverhältnisses eingeräumt.

Die sechs Varianten einer Immobilienverrentung

1. Leibrente auf Zeit

Bei diesem Modell wird eine Rente in einer bestimmten Höhe über einen fixen Zeitraum bezahlt – etwa über 10, 15 oder 20 Jahre. Anschließend ist der Verkaufspreis getilgt und es werden keine weiteren Zahlungen geleistet. Der Verkäufer kann die Immobilie aber dennoch bis zu seinem Lebensende bewohnen (lebenslanges Wohnrecht). Neben einer Raten- ist auch eine Einmalzahlung durch den Verkäufer möglich.

2. Leibrente bis ans Lebensende

Im Gegensatz zur Leibrente auf Zeit wird bei dieser Variante die Rente stets bis zum Ableben des Verkäufers bezahlt. Der Verkäufer hat zudem das Recht, die Immobilie bis zum Lebensende zu bewohnen.

3. Verkauf mit Rückvermietung

Bei dieser Variante wird das Haus verkauft und vom Verkäufer weiter als Mieter bewohnt. Sie bietet eine höhere Einmalzahlung und damit Liquidität für den Verkäufer, der bei Vertragsabschluss einen Mietvertrag unterzeichnet.

4. Teilweiser Verkauf mit Nutzungsentgelt

Wer dieses flexible Modell wählt, gibt als Verkäufer nur einen bestimmten Anteil seiner Immobilie ab, und zwar maximal 50 Prozent. Er erhält dafür sofort eine Einmalzahlung und zudem lebenslang ein Wohn- und Nießbrauchrecht. Für den abgegebenen Anteil ist monatlich eine Nutzungsgebühr fällig, deren Höhe sich am Teilverkaufspreis orientiert.

5. Verkauf mit Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht endet nicht wie das Wohnrecht mit dem Auszug des Verkäufers. Zieht dieser zum Beispiel in ein Seniorenheim, behält er die wirtschaftlichen Rechte über sein Haus und kann dieses vermieten. Bei dieser Variante bekommt der Verkäufer keine Leibrente, sondern sofort den vollen Immobilienwert, von dem der Wert des Nießbrauchs abgezogen wird.

6. Die zeitlich begrenzte Umkehrhypothek

Bei diesem Modell erhält der Eigentümer des Hauses oder Wohnung ein zinsloses und tilgungsfreies Darlehen. Es wird als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten ausgezahlt und darf maximal 50 Prozent des Immobilienwerts ausmachen.

Vorteile einer Immobilienverrentung

Eine Verrentungslösung kann etwa als Einmalzahlung für die Tilgung von Restschulden oder für Investitionen in das Gebäude dienen und bietet zudem Sicherheit durch eine monatliche Zusatzrente. Andere Lösungen erhöhen in erster Linie das monatliche Haushaltsbudget oder decken Pflegekosten für Angehörige und Ehepartner ab. Oft erfüllen sich Senioren mit einer Einmalzahlung lang gehegte Konsumwünsche und profitieren zusätzlich von einer monatlichen Zusatzrente. Wem die Instandhaltungskosten seines Hauses über den Kopf wachsen, kann in sein Verrentungspaket auch die Übernahme dieser Belastungen (teilweise oder zur Gänze) durch den Käufer vereinbaren.

Wer besonders von dieser Lösung profitiert

Gerade jene Senioren, die ihre knappe Rente aufstocken möchten, profitieren von der Immobilienverrentung. Der finanzielle Spielraum für einen schönen Lebensabend wird größer, man belastet niemanden und kann seine Kinder oder Enkel unterstützen. Vor allem aber muss man im Gegensatz zu einem herkömmlichen Immobilienverkauf nicht aus seinem geliebten Heim ausziehen und erhält dennoch eine monatliche Rente und/oder eine größere Zahlung. Wer eine Immobilienverrentung ins Auge fasst, sollte jedoch immer professionelle Beratung Anspruch nehmen, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.