Was bei Scheidung mit einem Haus geschieht, hängt von vorherigen Vereinbarungen des Paares ab. Bestenfalls haben beide einen Ehevertrag für die gemeinsame Zeit geschlossen.

Zügig verkaufen: Ein Ehevertrag schützt vor Verlusten

Idealerweise einigen sich die Ehepartner bei einer Trennung darüber, wie sie mit der gemeinsamen Immobilie umgehen. Können sie sich nicht einigen, muss ein Gericht entscheiden. Gibt es keine andere Vereinbarung, befinden sich beide Partner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Trennung erfolgt ein Zugewinnausgleich. Oft empfindet der ausgleichende Partner, wenn er Alleinverdiener war, diesen als ungerecht. Auch sind für den Zugewinnausgleich Rücklagen notwendig, die durch den Verkauf geschaffen werden. Auch kann ein Partner nach dem Trennungsjahr den Verkauf des Hauses verlangen, was Stress und finanzielle Verluste wahrscheinlich macht. Häufig ist eine Immobilie noch nicht abbezahlt, wenn die Trennung beschlossen wurde. Für das Kreditinstitut spielt es aber keine Rolle, ob die Partner miteinander verheiratet sind oder nicht. Es haftet immer der Partner, der den Vertrag mit dem Geldinstitut unterschrieben hat.

Gütertrennung oder Zugewinnausgleich: Was ist bei Scheidung besser?

Wer statt Zugewinnausgleich eine Gütertrennung vereinbart, hat es bei Trennung und Scheidung leichter. Die Gütertrennung schafft klare Verhältnisse, bedeutet aber für den finanzschwächeren Partner bei einer Trennung das größere Risiko. Wird eine Immobilie bei bevorstehender Scheidung und dem Gerichtsstand Zugewinnausgleich verkauft, ist der erzielte Erlös unter beiden Partnern aufzuteilen. Hierbei sind die jeweiligen Eigentumsanteile zu berücksichtigen. Vor dem Verkauf sind bestehende Kredite zu tilgen, zudem muss eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Bei einem geplanten Verkauf muss ein unabhängiger Gutachter den aktuellen Verkehrswert der Immobilie beurteilen. So kann das Ergebnis von einer Partei auch nicht infrage gestellt werden. Eine Entschädigung wird entweder ausgezahlt oder im Zuge des Zugewinnausgleiches mit anderen Vermögenswerten verrechnet.

Fazit

Möchte ein Ehegatte verkaufen, der andere aber nicht, kann er nach der Scheidung vor dem Amtsgericht klagen und eine Teilungsversteigerung beantragen. Es ist daher immer sinnvoll, eine gütliche Einigung zu erzielen. Um ein Haus zu verkaufen, müssen die Ehepartner nicht abwarten, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Der Verkauf kann schon im Trennungsjahr erfolgen, da es Sinn macht, nicht unter Zeitdruck zu verkaufen. Ein geeigneter Makler hilft bei der Abwicklung und spart viel Zeit und damit auch Kosten. Er kümmert sich um die gesamte Abwicklung.

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