Die Besteuerung bei einem Immobilienverkauf ist ein großer Kostenfaktor. Wer eine Immobilienbewertung vornimmt, die Grunderwerbssteuer berücksichtigt und das Objekt zum richtigen Zeitpunkt veräußert, kann viele Steuern sparen beim Hausverkauf. Wie Sie beim Hausverkauf Steuern sparen und was beim Versteuern eines Objekts außerdem noch zu beachten ist.

1. Beim Versteuern des Hauskaufs die Fristen berücksichtigen

Damit das korrekte Versteuern und Steuern sparen beim Hausverkauf gelingt, muss beim Immobilienverkauf neben der Immobilienbewertung auch die Zehn-Jahres-Frist berücksichtigt werden. Wer sein Objekt frühestens zehn Jahre nach dem Kauf veräußert, muss den Gewinn nicht versteuern bzw. Abschreibungen vornehmen. Nutzt der Besitzer die Immobilie als eigene Wohnung, darf er diese bereits vor der Zehn-Jahres-Marke verkaufen, ohne sie zu versteuern, vorausgesetzt, er hat vor dem Verkauf bereits drei Jahre zur Miete darin gewohnt. Alternativ darf der Verkäufer die Immobilie in diesem Zeitraum zu Wohnzwecken auch an seine Kinder vermieten, insofern dies unentgeltlich geschieht und die Grunderwerbsteuer berücksichtigt wird.
Damit vor dem Immobilienverkauf eine Eigennutzung vorliegt, muss das Haus nicht unbedingt der Hauptwohnsitz sein. Steuern sparen beim Hausverkauf lässt sich nach der Immobilienbewertung etwa auch bei hauptsächlich selbst genutzten Ferienwohnungen.

2. Immobilienbewertung, Besteuerung und Abschreibungen

Die Spekulationssteuer ist bezüglich der Abschreibungen ein wichtiger Kostenfaktor. Sie kann minimiert werden, indem sämtliche Kosten, die beim Verkauf des Objekts anfallen, vom Verkaufserlös abgezogen werden. Mögliche Ausgaben sind beispielsweise Maklerkosten, Kosten für den Notar und Kosten für den Eintrag ins Grundbuch. Außerdem können Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen, Ausgaben für Reparaturen oder Sanierungsarbeiten und Ausgaben für Inserate und Telefonate von der Steuer abgesetzt werden.

3. Besteuerung beim Grundstücksverkauf

Die Grunderwerbsteuer bedeutet beim Verkauf des Objekts, insbesondere bei teuren Immobilien, meist eine große Belastung. Beim Verkauf eines Grundstücks gelten bezüglich der Besteuerung im Wesentlichen dieselben Regeln wie bei der Versteuerung beim Immobilienverkauf inklusive Grunderwerbsteuer. Möglichkeiten für das Steuern sparen beim Hausverkauf wie Spekulationsfrist und Drei-Objekt-Regel gelten auch hier. Lediglich Eigennutzung kann beim Grundstücksverkauf nicht vorliegen, unabhängig davon, ob das Grundstück als Wohnraum oder als Garten genutzt wurde.

4. Was kann man beim Hausverkauf steuerlich absetzen?

Die Zahlung der Einkommenssteuer beim Immobilienverkauf lässt sich vermeiden, indem pro Jahr nicht mehr als drei private Veräußerungsgeschäfte getätigt werden. Dies wird im Rahmen der Abschreibungen auch als Drei-Objekte-Grenze bezeichnet und bietet eine gute Möglichkeit für das Steuern sparen beim Hausverkauf.

5. Grunderwerbsteuer mindern

Die Grunderwerbsteuer lässt sich mindern, indem für die Immobilie und bewegliche Extras separate Kaufverträge abgeschlossen werden. im Detail kann die Besteuerung bei der Grunderwerbsteuer gesenkt werden, wenn bewegliche Einrichtungen wie etwa die Möbel in einen separaten Grunderwerbsteuer Kaufvertrag aufgenommen werden. Zusätzlich lassen sich Steuern sparen beim Hausverkauf, wenn die Immobilie in einem Bundesland mit einem niedrigeren Steuersatz veräußert wird.

Fazit: Von der Zehn-Jahres-Frist über Immobilienbewertung, Grunderwerbsteuer und Abschreibungen bis zu separaten Kaufverträgen für Immobilie und bewegliche Extras gibt es einige Möglichkeiten fürs Steuern sparen beim Hausverkauf. Ein Makler gibt weitere Ratschläge zu den Themen Steuern sparen, Besteuerung und Immobilienbewertung und hilft, das Objekt zu günstigen Steuerkonditionen zu verkaufen oder zu vermieten.

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